Teilnahmebedingungen

Teilnahme-Bedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für Vereinbarungen mit der DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG (nachfolgend: Veranstalter), die die entgeltliche Teilnahme an der 8. MOPO-Herbstwanderung 2023 und den Erwerb eines dazugehörigen Startpakets (in der Startgebühr enthalten) regeln. 

(2) Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und im Besitz eines offiziellen Startpaketes der 8. MOPO-Herbstwanderung 2023 ist (Teilnehmer).

(3) Nicht unbeschränkt Geschäftsfähige, insbesondere Minderjährige, benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreters. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist ausschließlich durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars im Original, per Fax, über die Online-Anmeldung unter www.mopo-herbstwanderung.de sowie persönlich in den SZ-Treffpunkten möglich. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail können leider nicht angenommen werden.

(2) Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter / gesetzlicher Vertreter mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch ausdrückliches Anklicken bei der Online-Anmeldung die AGB anerkannt hat, die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen ist und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten oder das Startpaket empfangen hat.

§ 3 Startpaket

(1) Jeder Teilnehmer erhält ein sogenanntes Startpaket. Dieses enthält u.a. das offizielle Wandershirt „Jedor Schridd ä Genuss“, einen Flyer mit Streckenplan und Stempelkarte, ein VVO-KombiTicket für kostenlose An- und Abreise am Veranstaltungstag im VVO-Verbundraum und Verpflegungsgutscheine. 

(2) Die Verpflegungsgutscheine berechtigen zur Inanspruchnahme der Streckenversorgung. Ein Umtausch in Bargeld ist ausgeschlossen. Die
Verpflegungsgutscheine sind unverkäuflich. 

(3) Die Teilnehmermedaillen sind Teil des Startpakets, werden jedoch erst nach Zielankunft ausgegeben.

§ 4 Verkehrssicherheit
Für die nötige Verkehrssicherheit ist der Teilnehmer selbst zuständig. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss führen.

§ 5 Obliegenheiten
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 8. MOPO-Herbstwanderung 2023 selbst, ggf. nach Arztkonsultation, zu beurteilen.

(2) Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften. Sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko für den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer darstellen. Etwaige Verstöße sind auf Verlangen des Veranstalters oder durch ihn eingesetztes Personal unverzüglich zu beseitigen. Eine Weigerung bzw. ein wiederholter Verstoß können zum sofortigen Ausschluss führen. Selbiges gilt für vorsätzliche Verstöße, die eine offensichtliche Gefahr darstellen. 

(3) Alle Strecken der 8. MOPO-Herbstwanderung 2023 führen durch den öffentlichen Verkehrsraum. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist daher unbedingt zu beachten. Bei Verstoß droht der Ausschluss von der Veranstaltung und die weitere Ahndung durch die Polizei.

(4) Den Hinweisen und Vorgaben in den Anmeldeunterlagen sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung vorzunehmen und etwaige entstandene Schäden vom Verursacher ersetzt zu verlangen.

§ 6 Zahlung

(1) Teilnehmer zahlen die Startgebühr per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Paypal oder bar.

(2) Schlägt die Zahlung aus Gründen, die beim Teilnehmer liegen, fehl, so hat der Teilnehmer die dadurch entstehenden Kosten dem Veranstalter zu ersetzen. Das Startpaket bleibt bis zur endgültigen Zahlung der Startgebühr im Eigentum des Veranstalters.

(3) Ist die Zahlung mangels Deckung des Kontos oder eines auch nachträglichen Widerrufs des Teilnehmers nicht erfolgreich, ist der Veranstalter berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag, soweit dieser bereits geschlossen wurde, zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten.

§ 7 Ausfall der Veranstaltung / Streckenänderung / Verspätung / Nichtantritt

(1) Änderungen der Ausschreibung und der Strecke behält sich der Veranstalter vor.

(2) Bei Ausfall der Veranstaltung, Änderung der Strecke oder des Ablaufs während der Fahrt oder Verspätung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Erstattung der Startgebühr oder auf Schadensersatz (wie z. B. für Anreise- oder Übernachtungskosten), soweit den Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

(3) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

§ 8 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren der Veranstaltung bekannt sind sowie, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

(2) Veranstalter, Ausrichter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren. Im Übrigen sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. 

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidung, Wert-, Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände der Teilnehmer. Es wird empfohlen, sich durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung abzusichern. 

(4) Nimmt der Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er den Veranstalter von dadurch eventuell entstehenden Kosten freizuhalten.

§ 9 Datenschutzhinweis / Verwendung Foto- und Filmaufnahmen

(1) Die Datenschutzhinweise werden bei Anmeldung bereitgestellt und sind zudem jederzeit unter www.mopo-herbstwanderung.de/datenschutz abrufbar.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch über die Veranstaltungsmedien veröffentlicht und weitergegeben werden dürfen.

§ 10 Information über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts gemäß Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB

Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zum Widerruf der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung des Teilnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB für die Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (Teilnahme an der 8. MOPO-Herbstwanderung 2023) nicht, da der Vertrag für die Erbringung der weiteren Dienstleistungen einen spezifischen Termin (Datum der MOPO-Herbstwanderung am 10.09.2023) vorsieht.

§ 11 Online-Streitbeilegung

Hiermit wird auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers finden. Die DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet und bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Veranstalter / Anbieter

DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden 
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Registernummer: HR A 673 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 140 136 611

Stand: Juni 2023